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JMStV - Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien


JMStV - Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien

Sektor Medien und Kultur
Branche Rundfunk, Presse
Ebene Bundesrecht
Rechtsakt Gesetzlich


  • Gesetz zum Staatsvertrag über den Schutz der Menschenwürde und den Jugendschutz in Rundfunk und Telemedien
    JMStV
    §§ 9 II; 16 Nr. 5

    § 9 Ausnahmeregelungen

    (1) Auf Antrag des Intendanten kann das jeweils zuständige Organ der in der ARD zusammengeschlossenen Landesrundfunkanstalten, des Deutschlandradios und des ZDF sowie auf Antrag eines privaten Rundfunkveranstalters die KJM oder eine von dieser hierfür anerkannte Einrichtung der Freiwilligen Selbstkontrolle jeweils in Richtlinien oder für den Einzelfall von der Vermutung nach § 5 Abs. 2 Satz 1 und 2abweichen. Dies gilt vor allem für Angebote, deren Bewertung länger als zehn Jahre zurückliegt. Die obersten Landesjugendbehörden sind von der abweichenden Bewertung zu unterrichten. § 8 Abs. 3 gilt entsprechend.

    (2) Die Landesmedienanstalten können für digital verbreitete Programme des privaten Fernsehens durch übereinstimmende Satzungen festlegen, unter welchen Voraussetzungen ein Rundfunkveranstalter seine Verpflichtung nach § 5 erfüllt. Der Rundfunkveranstalter hat sicherzustellen, dass die Freischaltung durch den Nutzer nur für die Dauer der jeweiligen Sendung oder des jeweiligen Films möglich ist. Die Landesmedienanstalten bestimmen in den Satzungen nach Satz 1, insbesondere welche Anforderungen an die Verschlüsselung und Vorsperrung von Sendungen zur Gewährleistung eines effektiven Jugendschutzes zu stellen sind.

     


    § 16 Zuständigkeit der KJM

    Die KJM ist zuständig für die abschließende Beurteilung von Angeboten nach diesem Staatsvertrag. Sie ist unbeschadet der Befugnisse von anerkannten Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach diesem Staatsvertrag im Rahmen des Satzes 1 insbesondere zuständig für

    1. die Überwachung der Bestimmungen dieses Staatsvertrages,

    2. die Anerkennung von Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle und die Rücknahme oder den Widerruf der Anerkennung,

    3. die Bestätigung der Altersbewertungen nach § 5 Abs. 2 Satz 3,

    4. die Festlegung der Sendezeit nach § 8,

    5. die Festlegung der Ausnahmen nach § 9,

    6. die Prüfung und Genehmigung einer Verschlüsselungs- und Vorsperrtechnik,

    7. die Aufsicht über Entscheidungen der Einrichtungen der Freiwilligen Selbstkontrolle nach § 19b Abs. 1 und 2,

    8. die Stellungnahme zu Indizierungsanträgen bei der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien und für Anträge bei der Bundesprüfstelle auf Indizierung und

    9. die Entscheidung über Ordnungswidrigkeiten nach diesem Staatsvertrag.




     

  • Albrecht/Höroldt, IT-Sicherheit 1/2013, 29 (Datenkonsistenz im Katastrophenfall)
  • BT-Drs. 18/4096
  • BT-Drs. 18/5121
  • BVerfG, U. v. 27.02.2007 1 BvR 538/06, 1 BvR 2045/06 (Durchsuchung/Beschlagnahme in Redaktionsräumen)
  • BVerwG, B. v. 29.10.2015 1 B 32.15 (Medienprivileg)
  • Bergt, CR 2014, 726 (Verschlüsselung nach dem Stand der Technik als rechtliche Verpflichtung)
  • Bräutigam/Wilmer, ZRP 2015, 38 (Meldepflichten im IT-SiG)
  • Caspar, NVwZ 2010, 1451 (Datenschutz im Verlagswesen, Onlinepressearchive)
  • Gaycken/Karger, MMR 2011, 3 (Entnetzung, IT-Sicherheit)
  • Gehrmann/Klett, K&R 2017, 372 (Umsetzung des IT-SiG)
  • Gola, K&R 2017, 145 (Interpretation der DSGVO)
  • Herb, DuD 2011, 27 (datenschutzrechtl. Vorschriften im RBStV)
  • Leisterer/Schneider, K&R 2015, 681 (Staatliches Informationshandeln, IT-Sicherheit)
  • Lotz/Wendler, CR 2016, 31 (TOM, Abdingbarkeit von § 9 BDSG für Betreiber von KRITIS)
  • Mehrbrey/Schreibauer, MMR 2016, 75 (Ansprüche u. Haftungsrisiken von Unternehmen bei Cyberangriffen)
  • Molzen, IT-Sicherheit 4/2012, 44 (Datensicherung in kleinen und mittelst. Unternehmen)
  • Ory, AfP 2012, 109 (Datenschutz im Medienbereich, redaktionelle Daten)
  • Roßnagel, NJW 2014, 3686 (Sichere elektronische Transaktionen)
  • Schreibauer/Spittka, ITRB 2015, 240 (IT-Sicherheitsgesetz, Anforderungen für Unternehmen)
  • Sosna, CR 2014, 825-832 (eIDAS-Verordnung)
  • Thomale, AfP 2009, 105 (Datenverarbeitung zu journalistisch-redaktionellen Zwecken)
  • Ulmer/Rath, CCZ 2016, 142 (DS-GVO)
  • VG Aachen, B. v. 04.04.2016 8 L 145/15 (Rundfunkbeitrag, Speicherung von Daten)
  • VG Berlin, Gerichtsbescheid v. 23.03.2010 1 K 285.09 (Medienprivileg, Befugnisse des DSB als Aufsichtsbehörde)
  • Weichert, DuD 2014, 528 (Internet-TV, Datenschutz, Mediennutzung)