EMVG - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln
EMVG - Gesetz über die elektromagnetische Verträglichkeit von Betriebsmitteln |
| Sektor | Transport und Verkehr |
|---|---|
| Branche | Straßenverkehr |
| Ebene | Bundesrecht |
| Rechtsakt | Gesetzlich |
§ 4 Grundlegende Anforderungen an die elektromagnetische Verträglichkeit
Betriebsmittel müssen nach dem Stand der Technik so entworfen und hergestellt sein, dass
1. die von ihnen verursachten elektromagnetischen Störungen keinen Pegel erreichen, bei dem ein bestimmungsgemäßer Betrieb von Funk- und Telekommunikationsgeräten oder anderen Betriebsmitteln nicht möglich ist;
2. sie gegen die bei bestimmungsgemäßem Betrieb zu erwartenden elektromagnetischen Störungen hinreichend unempfindlich sind, um ohne unzumutbare Beeinträchtigung bestimmungsgemäß arbeiten zu können.
§ 27 Befugnisse bei der Störungsbearbeitung, Verordnungsermächtigung
(1) Die Bundesnetzagentur ist befugt, die notwendigen Maßnahmen zur Klärung von Problemen mit der elektromagnetischen Verträglichkeit zu ergreifen.
(2) Die Bundesnetzagentur kann besondere Maßnahmen ergreifen, um das Betreiben von Betriebsmitteln an einem bestimmten Ort anzuordnen oder zu verhindern, wenn dies erforderlich ist
1. zum Schutz von Empfangsgeräten, Empfangsanlagen, Sendefunkgeräten und Sendefunkanlagen, die zu Sicherheitszwecken verwendet werden, und der zugehörigen Funkdienste,
2. zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze,
3. zum Schutz von Leib oder Leben einer Person oder von Sachen von bedeutendem Wert,
4. zum Schutz vor Auswirkungen von Betriebsmitteln, die nicht den Anforderungen dieses Gesetzes oder anderer Gesetze mit Festlegungen zur elektromagnetischen Verträglichkeit genügen.
Die Bundesnetzagentur kann diese Maßnahmen sowohl gegen den Betreiber als auch gegen den Eigentümer eines Betriebsmittels richten.(3) Wenn an einem bestimmten Ort Probleme mit der elektromagnetischen Verträglichkeit eines Betriebsmittels bestehen oder vorhersehbar sind, ohne dass die Voraussetzungen für Maßnahmen nach Absatz 2 vorliegen, so ist die Bundesnetzagentur befugt,
1. unter Abwägung der Interessen der Beteiligten die notwendigen Maßnahmen zur Ermittlung der Ursache für die Probleme zu treffen und
2. Abhilfemaßnahmen in Zusammenarbeit mit den Beteiligten zu veranlassen.
Zivilrechtliche Ansprüche bleiben unberührt.
(4) Bei allen Maßnahmen aufgrund von Problemen mit der elektromagnetischen Verträglichkeit arbeitet die Bundesnetzagentur mit den Beteiligten zusammen. Sie legt die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu Grunde und kann insbesondere die geltenden technischen Normen heranziehen.
(5) Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, Regelungen zum Schutz öffentlicher Telekommunikationsnetze sowie zum Schutz von Sende- und Empfangsanlagen zu treffen, die in definierten Frequenzspektren zu Sicherheitszwecken betrieben werden.
- Albrecht/Höroldt, IT-Sicherheit 1/2013, 29 (Datenkonsistenz im Katastrophenfall)
- BT-Drs. 18/4096
- BT-Drs. 18/5121
- Bergt, CR 2014, 726 (Verschlüsselung nach dem Stand der Technik als rechtliche Verpflichtung)
- Bräutigam/Wilmer, ZRP 2015, 38 (Meldepflichten im IT-SiG)
- Dorndorf/ Schneidereit, CR 2017, 21-26 (E-Signing von Verträgen mittels qualifizierter elektronischer Signatur nach eIDAS)
- Gaycken/Karger, MMR 2011, 3 (Entnetzung, IT-Sicherheit)
- Gehrmann/Klett, K&R 2017, 372 (Umsetzung des IT-SiG)
- Gola, K&R 2017, 145 (Interpretation der DSGVO)
- Hornung/Goeble, CR 2015, 265 ("Data Ownership", Umgang mit Daten vernetzter Automobile)
- Kramer, DSB 2015, Nr 04, 79 (Datenschutz bei Connected Cars)
- Kremer, CR 2017, 367 (Neues BDSG)
- Kremer, PinG 2015, 134 (Umgang mit Daten aus dem Smart Car)
- Leisterer/Schneider, K&R 2015, 681 (Staatliches Informationshandeln, IT-Sicherheit)
- Lotz/Wendler, CR 2016, 31 (TOM, Abdingbarkeit von § 9 BDSG für Betreiber von KRITIS)
- Lüdemann/Sengstacken, RDV 2014, 177 (Datenschutz bei Notrufsystem eCall in Kfz)
- Mehrbrey/Schreibauer, MMR 2016, 75 (Ansprüche u. Haftungsrisiken von Unternehmen bei Cyberangriffen)
- Molzen, IT-Sicherheit 4/2012, 44 (Datensicherung in kleinen und mittelst. Unternehmen)
- Roßnagel, NJW 2014,3686 (Sichere elektronische Transaktionen)
- Schallbruch, CR 2017, 648 (IT-Sicherheit)
- Schreibauer/Spittka, ITRB 2015, 240 (IT-Sicherheitsgesetz, Anforderungen für Unternehmen)
- Schwartmann/Ohr, RDV 2015, 59 (Intelligente Fahrzeuge, Datenschutz)
- Schätzle, PinG 2015, 85 (Smart Car, Datenschutz, Fahrzeugvernetzung)
- Sosna, CR 2014, 825-832 (eIDAS-Verordnung)
- Sörup/Marquardt, ZD 2015, 310 (Connected Cars, Datenschutz, Branchenlösungen)
- Ulmer/Rath, CCZ 2016, 142 (DS-GVO)
- Weisser/Färber, MMR 2015, 506 (Connected Car, rechtl. Rahmenbedingungen);
-
Ergebnis 1
DIN EN ISO 24978:2011-10
Deutsch: Intelligente Verkehrssysteme - ITS sicherheits- und notfall-bezogene Nachrichten für verfügbare drahtlose Übertragungsmedien - Verfahren zur Datenregistrierung (ISO 24978:2009); Englische Fassung EN ISO 24978:2009
Englisch: Intelligent transport systems - ITS Safety and emergency messages using any available wireless media - Data registry procedures (ISO 24978:2009); English version EN ISO 24978:2009
Ergebnis 2
BSI TR 03150-1
Deutsch: —
Englisch: Plan for Testing of Contactless Media for Conformance with CEN/TS 16794:2017; Version 1.0
Ergebnis 3
BSI TR 03150-2
Deutsch: —
Englisch: Plan for Testing of Contactless Readers for Conformance with CEN/TS 16794:2017; Version 1.0
Ergebnis 4
DIN VDE V 0832-700:2019
Deutsch: Straßenverkehrs-Signalanlagen Teil 700: Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) für Verkehrssteuerungs- und Leitsysteme im kommunalen Straßenverkehr
Englisch: —
Ergebnis 5
DIN EN ISO 24534-4:2011-10
Deutsch: Automatische Identifizierung von Fahrzeugen und Ausrüstungen - Elektronische Identifizierung für die Registrierung (ERI) von Fahrzeugen - Teil 4: Sichere Anwendungsebene mittels asymmetrischer Techniken (ISO 24534-4:2010); Englische Fassung EN ISO 24534-4:2010
Englisch: Automatic vehicle and equipment identification - Electronic Registration Identification (ERI) for vehicles - Part 4: Secure communications using asymmetrical techniques (ISO 24534-4:2010); English version EN ISO 24534-4:2010
Ergebnis 6
ISO 24534-5:2011-12
Deutsch: Automatische Identifizierung von Fahrzeugen und Ausrüstungen - Elektronische Identifizierung für die Registrierung (ERI) von Fahrzeugen - Teil 5: Sichere Anwendungsebene mittels symmetrischer Techniken
Englisch: Intelligent transport systems - Automatic vehicle and equipment identification - Electronic Registration Identification (ERI) for vehicles - Part 5: Secure communications using symmetrical techniques